Prüfung zur Begrenzung der EEG-Umlage sowie zum KWK-G

Im Bereich der Nachhaltigkeit und ökologischen Entwicklung in Deutschland unterstützen wir unsere Mandanten bei der steuerlichen und wirtschaftlichen Gestaltung. Unsere Schwerpunkte sind neben steuerlichen Besonderheiten die Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betroffene Unternehmen benötigen beispielsweise einen durch einen Wirtschaftsprüfer erstellten Nachweis für die Erstattung von Stromkosten im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage (Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien; EEG 2014). Durch die Erfahrung in diesem Bereich und speziellen Branchenkenntnisse verfügen wir über das Know-how unseren Mandanten weitergehende steuerliche und wirtschaftliche Beratung zielgerichtet und effizient erfolgreich anzubieten.
Voraussetzungen für die Begrenzung der EEG-Umlage
  • Zugehörigkeit des Unternehmens bzw. der Stromabnahmestelle einer Branchen gemäß Anlage zum EEG 2014
  • Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde
  • Stromkostenintensität von mehr als 16 bzw. 20 Prozent
  • Zertifiziertes Energiemanagementsystem
  • geprüfter Jahresabschluss
  • Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers gemäß § 64 Abs. 3 Nr. 1c) EEG 2014
  • Wahrung der Ausschlussfrist
  • Elektronische Antragsstellung

Neben den Prüfungsbestandteilen bei energieintensiven Unternehmen umfassen bei Netzbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Prüfungen die zusammen­gefasste Endabrechnung nach EEG 2014 bzw. bei Netzbetreibern die Jahresabrechnung nach Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitäts­versorgungsnetzen (StromNEV) und KWK-G.