Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Körperschaften

Für einige Stiftungen und Vereine führt die Dr. Plöger Consulting die Rechnungslegung durch. Daneben verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Stiftungen sowie gemeinnützigen Organisationen und kennen somit die besonderen steuerlichen Anforderungen. Handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften sind im Regelfall nicht einschlägig. Dennoch wendet eine Vielzahl von Organisationen freiwillig handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften an, um der Forderung der Öffentlichkeit nach einer transparenten Darstellung der Mittelverwendung nachzukommen.

Steuerliche Sachverhalte sind bei Vereinen wesentlich komplizierter geregelt als für Unternehmer, da Vereine auf unterschiedliche Wege, nämlich im ideellen Bereich, im Zweckbetrieb, im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und aus der Vermögensverwaltung, Einnahmen generieren können. Deswegen stellt sich häufig die Frage, zu welchem Bereich sich die Einnahmen und Ausgaben zuordnen lassen? Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Gemeinnützigkeit können wir zielorientiert auf steuerliche und wirtschaftliche Fragen, wie zur Umsatzsteuer und zum Geschäftsbericht, Antwort geben. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewältigung der Herausforderungen des Steuerrechts für Vereine und Verbände.


Leistungen im Überblick
  • laufende Buchhaltung
  • und Jahresabschlüsse für Ihren Vereine und Verbände
  • Beratung zu steuerlichen Einzelfragen im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
  • Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen