Erstellung des Jahresabschlusses

Wir erstellen die Jahres­abschlüsse unserer Mandanten, unabhängig ob eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) geführt oder bilanziert wird, unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsform und Branchen­erfordernissen. Die Erstellung umfasst sowohl Handels- als auch Steuerbilanz. Zusätzlich können wir für Sie die Erstellung eines Berichts zur Jahresabschlusserstellung inklusive Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers vornehmen und die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger veranlassen. Die Steuerbilanz kann direkt elektronich als E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt werden.

Basis für die Erstellung kann sowohl die selbst erstellte als auch die fremderstellte Buchhaltung sein. Zusätzlich stellen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse inklusive Erläuterung der Entwicklung der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage dar.

Zusatzleistungen im Überblick
  • Anlagenbuch­führung
  • Erstellung von Steuer- und Handelsbilanz
  • Erläuterung der Jahresabschlüsse im Abschluss­bericht
  • Jahresab­schlüssen mit Plausibilitäts­­beurteilungen und Bescheinigung
  • Hilfestellungen bei der Erstellung von Anhang und Lagebericht
  • Übermittlung des Jahres­abschlusses an den elektronischen Bundes­anzeiger / Hinter­legung
  • Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz
  • Erstellen von Sonder­bilanzen und Zwischen­bilanzen
  • Erstellen von Kennzahlen­analysen
Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
Größenkriterium nach § 267 HGB Kleine Gesellschaft Mittelgroße Gesellschaft Große Gesellschaft
Aufstellung des Abschlusses max. 6 Monate 3 Monate 3 Monate
Prüfungspflicht des Abschlusses nein ja ja
Feststellung des Abschlusses 8 bzw. 11 Monate 8 Monate 8 Monate
Offenlegung des Abschlusses spätestens nach 12 Monaten spätestens nach 12 Monaten spätestens nach 12 Monaten