Der tatsächliche Marktwert eines Unternehmens ist meistens nicht bekannt. Dieser kann bei börsennotierten Unternehmen noch abgeschätzt werden. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist dies jedoch meist nicht möglich. Folglich muss beim Kauf, Verkauf, Umwandlung oder bei Auseinandersetzungen der Unternehmenswert durch eine Unternehmensbewertung bestimmt werden. Meistens wird dieser Wert anhand einer Unternehmensplanung aus den zukünftig erwarteten Überschüssen abgeleitet.
Die Unternehmensbewertung kann mittels diverser Verfahren durchgeführt werden. Häufig wird ein Ertragswert- oder Discounted Cash Flow-Verfahren eingesetzt. Diese beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage. Es wird der Barwert, also die auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Werte, zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. In Abhängigkeit von dem Bewertungsziel und den persönlichen Verhältnissen der Anteilseigner sowie der einzubeziehenden Synergien ergeben sich unterschiedliche Annahmen über die Prognose der künftigen Überschüsse. Bei der Bewertung kann der Wirtschaftsprüfer die Position eines Beraters, Vermittlers oder neutraler Gutachters einnehmen.