Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) zur Entsorgung der Verpackungen verpflichtet. Zur ordnungsgemäßen Entsorgung werden externe Dienstleister beauftragt (Anbieter im Dualen System veröffentlicht beispielsweise die IHK: Wettbewerber – Grüner Punkt). Gemäß der VerpackV besteht für die Meldung der in Umlauf gebrachten Mengen eine Prüfungspflicht.
Zur Wahrung der Dokumentations- und Nachweispflichten prüfen wir als Wirtschaftsprüfer gemäß der Vorgaben die Mitteilungen über die abgesetzten Mengen der Verkaufsverpackungen u.a. an die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland AG.
Die Prüfung umfasst die Vollständigkeit der gemeldeten Verkaufsverpackungen und die Jahresabschlussmeldung inklusive Zahlungsabwicklung.