Wir erstellen die Jahresabschlüsse unserer Mandanten, unabhängig ob eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) geführt oder bilanziert wird, unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsform und Branchenerfordernissen. Die Erstellung umfasst sowohl Handels- als auch Steuerbilanz. Zusätzlich können wir für Sie die Erstellung eines Berichts zur Jahresabschlusserstellung inklusive Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers vornehmen und die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger veranlassen. Die Steuerbilanz kann direkt elektronich als E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt werden.
Basis für die Erstellung kann sowohl die selbst erstellte als auch die fremderstellte Buchhaltung sein. Zusätzlich stellen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse inklusive Erläuterung der Entwicklung der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage dar.
Größenkriterium nach § 267 HGB | Kleine Gesellschaft | Mittelgroße Gesellschaft | Große Gesellschaft |
Aufstellung des Abschlusses | max. 6 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
Prüfungspflicht des Abschlusses | nein | ja | ja |
Feststellung des Abschlusses | 8 bzw. 11 Monate | 8 Monate | 8 Monate |
Offenlegung des Abschlusses | spätestens nach 12 Monaten | spätestens nach 12 Monaten | spätestens nach 12 Monaten |