Für die Gestaltung bei Umwandlungen ergeben sich diverse Handlungsoptionen. Im Verlauf der wirtschaftlichen Tätigkeit kann sich herausstellen, dass die ursprünglich gewählte Rechtsform nicht mehr zu den tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft oder der Gesellschafter passt. In diesem Fall kann eine Änderung der Rechtsform in Frage kommen (Formwechsel). Daneben können sich Betriebsteile oder einzelne Betriebe eines Unternehmens derartig entwickeln, dass es sinnvoll sein kann die vormals unselbständigen Organisationseinheiten auszugliedern oder abzuspalten (Abspaltung oder Ausgliederung). Es ist aber auch denkbar, dass ganze Unternehmen mit anderen rechtlich vereinigt werden. Hierzu kommt der Beteiligungserwerb oder die Verschmelzung in Frage. Bei der Ausgestaltung dieser Umwandlungen ergeben sich Handlungsoptionen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG), aber auch außerhalb des UmwG. Das Umwandlungsgesetz bietet hierbei Vereinfachungen an (insbes. Gesamtrechtsnachfolge).
Neben der steuerrechtlichen Gestaltung der Umwandlungen muss unter gewissen Voraussetzungen nach dem UmwG eine Verschmelzungsprüfung durchgeführt werden.