Im Bereich der Nachhaltigkeit und ökologischen Entwicklung in Deutschland unterstützen wir unsere Mandanten bei der steuerlichen und wirtschaftlichen Gestaltung. Unsere Schwerpunkte sind neben steuerlichen Besonderheiten die Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betroffene Unternehmen benötigen beispielsweise einen durch einen Wirtschaftsprüfer erstellten Nachweis für die Erstattung von Stromkosten im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage (Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien; EEG 2014).
Durch die Erfahrung in diesem Bereich und speziellen Branchenkenntnisse verfügen wir über das Know-how unseren Mandanten weitergehende steuerliche und wirtschaftliche Beratung zielgerichtet und effizient erfolgreich anzubieten.
Neben den Prüfungsbestandteilen bei energieintensiven Unternehmen umfassen bei Netzbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Prüfungen die zusammengefasste Endabrechnung nach EEG 2014 bzw. bei Netzbetreibern die Jahresabrechnung nach Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) und KWK-G.